
Drei Fragen vor jedem Antrag auf Eingliederungshilfe
Aus fünf Jahren Jugendamt: Die meisten Anträge scheitern nicht am Kind, sondern an drei fehlenden Angaben. Ein Bogen für die Kita.
Ein Antrag nach § 35a SGB VIII oder auf Eingliederungshilfe nach SGB IX braucht keine Fachsprache. Er braucht Beobachtungen, die das Jugendamt einordnen kann. Drei Fragen, die vor dem Ausfüllen beantwortet sein sollten.
1. Was genau passiert im Alltag?
Nicht “das Kind ist auffällig”, sondern: In welcher Situation, wie oft, wie lange, was passiert davor und danach. Drei konkrete Beispiele aus den letzten vier Wochen reichen.
2. Was hat die Einrichtung schon versucht?
Welche Anpassungen gab es, mit welchem Ergebnis. Das zeigt, dass der Bedarf über das hinausgeht, was die Kita mit ihren Mitteln leisten kann. Das ist der Kern der Prüfung.
3. Was soll sich für das Kind ändern?
Ein Ziel in einem Satz, aus Sicht des Kindes. Nicht “Entlastung des Teams”, sondern “das Kind kann am Frühstück teilnehmen, ohne den Raum zu verlassen”.
Warum das hilft
Das Jugendamt prüft, ob eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegt und ob Hilfe notwendig ist. Beobachtungen, Versuche und Ziel beantworten genau diese Prüfung. Anträge mit diesen drei Angaben werden in meiner Erfahrung schneller und seltener mit Rückfragen bearbeitet.